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Konventionen der Weltläden

Die Konvention der Weltläden ist das Grundsatzpapier für den Fairen Handel der Weltläden und Fair-Handels-Gruppen. Sie wurde in einem jahrelangen Dialog gemeinsam entwickelt und erstmals 1997 von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbands beschlossen.

Die Konvention der Weltläden formuliert das Selbstverständnis der Weltläden in Deutschland und die zentralen Kriterien, an denen Weltläden ihre Arbeit messen. Die vorliegende Fassung ist eine Fortschreibung der Konvention aus dem Jahre 2010. Sie wurde von der Mitgliederversammlung des Weltladen-Dachverbandes am 17. Oktober 2010 verabschiedet und bei den Mitgliederversammlungen am 29. Juni 2014, am 21. Juni 2015, am 10. Juni 2018 und am 30. Juni 2019 überarbeitet.

Der Faire Handel der Weltläden hat eine gleichberechtigte Partnerschaft des Nordens mit dem Süden zum Ziel. Daher wendet die Konvention folgende Kriterien auf alle wesentlichen Akteure im Fairen Handel an - auf ProduzentInnen, Importeure, Weltläden und Fair-Handels-Gruppen:

• Handelspraktiken
• Arbeitsbedingungen
• Transparenz
• Bildungs- und Informationsarbeit
• Öffentlichkeitsarbeit und politische Arbeit
• Umweltschutz
• Ergänzungsprodukte

Seit 1998 ist die Anerkennung der Konvention Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Aber auch Läden, die nicht im Dachverband sind, orientieren sich an diesen Kriterien.

Die aktuelle Version der Konvention können Sie hier lesen.